Initiative „Tierisch engagiert“ von Fressnapf
Teilnahmebedingungen für den Goldenen Fressnapf 2023
1. Ab dem 01. Juli 2023 startet der Bewerbungszeitraum des Goldenen Fressnapfs. Veranstalter der Aktion ist die Fressnapf Tiernahrungs GmbH, Westpreußenstraße 32-38, 47809 Krefeld (nachfolgend „Fressnapf“). Dotiert ist der Goldene Fressnapf mit insgesamt 20.000 Euro, wobei der/die Gewinner:in der Hauptkategorie 10.000 Euro erhält und die zwei anderen Kategorien je 5.000 Euro erhalten.
2. Zur Teilnahme sind Personen berechtigt, die sich im Tierschutz engagieren oder die Beziehung zwischen Mensch und Tier fördern und den Schwerpunkt ihrer Arbeit in Deutschland haben (im Folgenden Bewerber:innen genannt). Der Bewerbungszeitraum läuft vom 01.07. bis zum 23.07.2023. In diesem Zeitraum kann jede:r Tierfreund:in unter dem dafür vorgesehenen Beitrag von Fressnapf auf Instagram (fressnapf_deutschland) und Facebook (Fressnapf Deutschland) seinen/ihren persönlichen Herzensverein oder eine:n besonders engagierten Tierschützer:in in den Kommentarfeldern vorschlagen, sofern die Einwilligung des Vereins und/oder der Tierschützer:in vorab entsprechend eingeholt wurde und vorliegt. Fressnapf prüft anschließend alle Vorschläge und kontaktiert potenzielle Bewerber:innen telefonisch oder schriftlich. Mit der Teilnahme am Goldenen Fressnapf erklären sich die Bewerber:innen damit einverstanden, dass Fressnapf und seine Partner:innen die personenbezogenen Daten und Informationen sowie das zur Verfügung gestellte Bildmaterial nutzen darf, um die Bewerber:innen zu kontaktieren, den Goldenen Fressnapf zu bewerben und die Teilnehmer:innen sowie Gewinner:innen zu kommunizieren.
Teilnahmeschluss ist der 23.07.2023, 23:59.59 Uhr
Entscheidend ist der rechtzeitige elektronische Eingang des Vorschlags. Nur rechtzeitig eingegangene Vorschläge können geprüft werden und nehmen an den nachfolgenden Auswahlverfahren teil.
3. Fressnapf ruft über seine Social Media Kanäle dazu auf, engagierte Tierschützer:innen und Tierschutzvereine für den Goldenen Fressnapf vorzuschlagen. Alle auf den Social Media Kanälen von Fressnapf (Instagram und Facebook) vorgeschlagenen Tierschützer:innen, werden nach erfolgreicher Prüfung bis zum 23.07.2023 schriftlich über ihre Nominierung benachrichtigt. Um am Goldenen Fressnapf teilnehmen zu können, muss der/die vorgeschlagene Bewerber:in das eigene Engagement detailliert auf Nachfrage vorstellen sowie Bilder per Email an Fressnapf weiterleiten, welche auf der Website und in den Social Media Kanälen von Fressnapf eingebunden werden dürfen. Darüber hinaus muss auch der Verein, der das mögliche Preisgeld erhalten soll, benannt werden. Die Gewinner:innen werden auf der Website von Fressnapf mithilfe des eingereichten Bildmaterials vorgestellt.
4. Über die Gewinner:innen des Goldenen Fressnapfs entscheidet die „tierisch engagiert“-Jury. Die Vorstellung der Teilnehmer:innen erfolgt mithilfe der von den Bewerber:innen angegebenen Daten und Informationen und des eingereichten Bildmaterials.
5. Die Bewerber:innen und Gewinner:innen räumen Fressnapf ein einfaches, nicht ausschließliches, inhaltlich, zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht von Bilddateien während der Kampagne ein. Die Nutzungsrechteinräumung umfasst das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht, das Ausstellungsrecht, das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht, das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, das Senderecht, das Recht zur Wiedergabe auf Bild- und Tonträgern und das Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung. Insbesondere, jedoch nicht abschließend, umfasst die Nutzungsrechteinräumung damit folgende Rechte und Nutzungen in/auf nachfolgenden Werbemitteln und/oder Medien und/oder Plattformen:
5.1 In digitalen und/oder elektronischen Medien aller Art, einschließlich aller elektronischen Medien im Internet, in Online Shops, in Banner Ads, Skyscraper, Popups, zu Zwecken des viralen Marketings, in sozialen Netzwerken und sonstigen sozialen Medien (insbesondere, aber nicht abschließend in Facebook, YouTube, Twitter, Google+, Xing, Instagram, Pinterest, Snapchat, etc.), in nicht-linearen und/oder On-Demand-Diensten, in Diensten und Anwendungen für mobile Endgeräte (wie z.B. SMS, MMS, Apps, Whatsapp).
5.2 In Printmedien aller Art unabhängig von der Erscheinungsform und Erscheinungshäufigkeit, insbesondere in Zeitungen, Zeitschriften, Anzeigen, Annoncen, Beilagen, Sonderveröffentlichungen, Pressemitteilungen, Broschüren, Prospekten, Katalogen, Büchern, Geschäftsbriefen, Informationen an Geschäftspartner, Mailings, Plakaten, Flyern, Aufstellern, Bannern, Roll-Ups.
5.3 In der Point of Sale Werbung.
5.4 Die Rechteinräumung umfasst des Weiteren auch solche Nutzungsarten, die erst in Zukunft bekanntwerden.
6. Dotiert ist der Goldene Fressnapf mit insgesamt 20.000 Euro, die wie folgt aufgeteilt werden: Die/der Gewinner:in in der Kategorie „Held:innen im Tierschutz“ erhält 10.000 Euro. Die zwei anderen Kategorien sind mit jeweils 5.000 Euro dotiert. Das wird an die von den Gewinner:innen benannten gemeinnützigen Organisationen ausgezahlt.
7. Sämtliche Gewinner:innen werden per E-Mail benachrichtigt und anschließend auf goldener-fressnapf.de sowie im Fressnapf-Magazin, im Fressnapf-Newsletter, unter fressnapf.de und/oder in den Social Media Kanälen von Fressnapf insbesondere auf Facebook, Instagram und YouTube bekannt gegeben. Zusätzlich werden die Gewinner:innen über Multiplikatoren, wie Petfluencer, Influencer und prominente Unterstützer, kommuniziert.
8. Fressnapf behält sich vor, Teilnehmer:innen während des gesamten Aktionszeitraums von der Teilnahme auszuschließen, wenn diese die Teilnahmebedingungen nicht erfüllen und/oder aus anderen wichtigen Gründen für eine Teilnahme nicht geeignet sind. Dies gilt auch dann, wenn ein:e Bewerber:in bereits unter goldener-fressnapf.de veröffentlicht ist oder sich in einem Auswahlverfahren befindet und sich nachträglich herausstellt, dass ein Ausschließungsgrund vorliegt. Ein Ausschließungsgrund liegt auch dann vor, wenn der begründete Verdacht von Manipulationen besteht. Fressnapf behält sich vor, bereits ausgezahlte Gewinnprämien zurückzufordern, wenn sich nachträglich ein Ausschließungsgrund ergibt.
9. Die Bewerber:innen haben dafür Sorge zu tragen, dass ihr Engagement/Projekt mit geltendem Recht übereinstimmt und keine Rechte Dritter verletzen. Sie stehen ferner dafür ein, dass von ihnen veröffentlichtes sowie Fressnapf zur Veröffentlichung zur Verfügung gestelltes Text-, Foto- und Bewegtbildmaterial keine Rechte Dritter verletzt und erforderliche Zustimmungen insbesondere der Urheber des Materials sowie von abgebildeten Personen nachweisbar vorliegen.
Wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die vorstehenden Kriterien nicht erfüllt sind oder wenn Beanstandungen Dritter erfolgen, behält sich Fressnapf vor, die Präsentation eines Bewerbers/einer Bewerberin ganz oder teilweise zu sperren oder zu löschen, den/die Bewerberin ggf. von der Teilnahme auszuschließen und den/die Teilnehmer:in ggf. in Regress zu nehmen.
10. Eine Übertragung oder Auszahlung der Gewinne an Dritte ist nicht möglich.
11. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.