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TEILNAHMEBEDINGUNGEN „Gewinnspiel Welthundetag 2024“

Ausrichter des Gewinnspiels
Ausrichter dieses Gewinnspieles ist Fressnapf Tiernahrungs GmbH, Westpreußenstraße 32-38 in 47809 Krefeld (im Folgenden auch Gewinnspielausrichter genannt).

Teilnahmeberechtigung
1. Die Teilnahme ist über das online Teilnahme-Formular möglich. Voraussetzung für die Teilnahme ist ein Fressnapf Kundenkonto. Der Teilnehmer muss seine Daten selbst angeben. Die Angabe der Daten ist notwendig, um im Erfolgsfall den Teilnehmer den Gewinn zukommen zu lassen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
2. Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person im Alter von mindestens 18 Jahren, die ihren Wohnsitz in Deutschland hat. Mitarbeiter der Fressnapf-Gruppe, ihre Angehörigen und sämtliche am Gewinnspiel durch Beauftragung durch die Fressnapf Tiernahrungs GmbH Beteiligte sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Teilnahme über automatisierte Verfahren (z.B. über Gewinnspielclubs oder Gewinnspielservice-anbieter) ist unzulässig.
3. Die Teilnahme am Wettbewerb erfolgt über die Website www.fressnapf.de/welthundetag
4. Die Teilnahme steht unter der Bedingung, dass der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen akzeptiert und sich verpflichtet, diese einzuhalten. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel erfolgt ausschließlich im Rahmen dieser Teilnahmebedingungen.
5. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhält der Teilnehmer in den Datenschutzhinweisen der Fressnapf Tiernahrungs GmbH.
6. Fressnapf behält sich bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei Verdacht auf Manipulation das Recht vor, den betroffenen Teilnehmer ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme auszuschließen.
7. Die Teilnahme ist kostenlos.
8. Des Weiteren muss der Teilnehmer versichern, dass alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig gemacht werden.

Gewinnspieldauer
Das Gewinnspiel läuft vom 13.09.2024 bis einschließlich 10.10.2024. Teilnahmezeitraum ist der jeweilige Tag von 00:00 Uhr bis 24.00 Uhr, an dem das Gewinnspiel stattfindet, die Veröffentlichung des Gewinners wird am 10.10.2024 im Laufe des Tages stattfinden.
Das Gewinnspiel gliedert sich in drei Phasen:
Bewerbungsphase: 13.09. – 26.09.2024
Votingphase: live zum 28.09. – 08.10.2024
Veröffentlichung des Gewinners: 10.10.2024

Gewinn und Feststellung des Gewinners
Der Gewinner wird von den Usern gevotet. Fressnapf behält sich eine Vorauswahl vor. Zur Gewinnfeststellung muss sich der Teilnehmer über das Kontaktformular bewerben und ein Foto seines Hundes hochladen. Nach Ende der Bewerbungsphase wird von Fressnapf eine Vorauswahl getroffen. Die Vorauswahl wird auf der Votingseite (www.fressnapf.de/welthundetag) veröffentlicht. Die User voten unter den abgebildeten Einsendungen den Gewinner. Der Teilnehmer mit den meisten Stimmen ist der Gewinner und erhält den Hauptpreis (huetten.com mit einem Gutschein im Wert von 2.000 EUR für einen Aufenthalt mit Hund im schönen Almdorf Auszeit Fageralm und ein Fotoshooting für das Cover von Fressnapf Friends). Einlösebedingungen Reisegutschein huetten.com: Der Reisegutschein hat einen Wert von 2.000 Euro und ist bis zum 30.09.2025 einzulösen. Ein Reisetermin ist frei wählbar unter Berücksichtigung der Verfügbarkeiten. Übersteigt die Buchung den Gutscheinwert, ist ein Zuzahlung erforderlich. Nicht eingelöstes Guthaben kann bei einer weiteren Buchung verrechnet werden. Vor Ort können weitere Zusatzkosten anfallen. Das Fotoshooting erfolgt an unserem Campus in 47809 Krefeld bis spätestens 25.10.2024. Der Gewinner muss in diesem Zeitraum für das Shooting zur Verfügung stehen können und trägt die Kosten der Anreise zum Fotoshooting. Der Teilnehmer mit den zweitmeisten Stimmen ist der Zweitplatzierte und erhält den Zweitpreis (ein hoogo S5+ Tierhaar-Staubsager und ein Fressnapf Gutschein im Wert von 150 EUR). Der Teilnehmer mit den drittmeisten Stimmen ist der Drittplatzierte und erhält den Drittpreis (Nachtlicht im Hundedesign mit Musik von Bigben Interactive und ein Fressnapf Gutschein im Wert von 100 EUR).
Details zu den Gewinnen finden sich unter www.fressnapf.de/welthundetag
Die Fressnapfgutscheine können nur in den Märkten eingelöst werden, eine Einlösung im Online Shop ist nicht möglich. Die Barauszahlung der Gewinne ist ausgeschlossen. Gewinnansprüche können nicht auf andere Personen übertragen oder abgetreten werden.

Bildrechte und Rechte Dritter
Es dürfen nur Bilder hochgeladen werden, für die der Teilnehmer sämtliche geistigen Eigentumsrechte besitzt. Wenn der Teilnahme ein digitales Foto seines Hundes hochlädt, muss dieser also alle Rechte an diesem Bild besitzen, oder der Teilnehmer muss von der Person, die diese Rechte besitzt, entsprechend autorisiert worden sein. Für den Fall einer Inanspruchnahme wegen Verletzung solcher Rechte Dritter verpflichtet sich der Teilnehmer, den Gewinnspielausrichter in vollem Umfang von Ansprüchen Dritter freizustellen. Mit dem Upload des Bildes räumt der Teilnehmer dem Gewinnspielausrichter ein einfaches, zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, das Foto in unveränderter oder bearbeiteter Form, in oder ohne Verbindung mit der Nennung des Namens für jegliche PR, Werbe- und sonstige Marketingzwecke sowie für kommerzielle und nicht-kommerzielle Zwecke zu nutzen. Eine Vergütung erfolgt nicht. Auf dem übermittelten Bild- bzw. Videomaterial dürfen keine Personen abgebildet sein.

Benachrichtigung des Gewinners
Nach Ermittlung der Gewinner werden alle Gewinner von uns per E-Mail oder telefonisch benachrichtigt. Im Anschluss erfolgt der Versand der Gewinne. Jeder Teilnehmer erklärt sich mit der Teilnahme damit einverstanden, dass im Gewinnfall sein Name im Internet und in Printmedien veröffentlicht werden kann.

Ausschluss und vorzeitige Beendigung
Teilnehmer, die im Verdacht von technischen Manipulationen des Gewinnspiels stehen, werden vom Gewinnspiel ausgeschlossen. Der Gewinnspielausrichter behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu unterbrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit wird nur dann Gebrauch gemacht, wenn aus technischen Gründen oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann.

Haftung des Gewinnspielausrichters
Der Gewinnspielausrichter haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur, wenn ein Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist oder bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Pflicht bei der Gewinnspieldurchführung. Haftet der Gewinnspielausrichter gemäß vorstehendem Absatz für die Verletzung einer Pflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf den Umfang begrenzt, mit dessen Entstehen der Gewinnspielausrichter im Zeitpunkt des Beginns des Gewinnspiels typischerweise rechnen musste.

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