Je nachdem, welche und wie viele Tiere du auf deinem Hobby-Bauernhof im Garten halten möchtest, sind gesetzgeberische Auflagen zu beachten. Sie variieren von Tierart zu Tierart, teilweise aber auch von Kommune zu Kommune. Dabei kann es sich sowohl um veterinärmedizinische und tierschutzrechtliche als auch um bau- und wohnrechtliche Vorgaben handeln. Ein Beispiel: Geflügel, das du im Gegensatz zu Kühen oder Schweinen auch in einem Garten in Wohngebieten halten darfst, muss unabhängig von der Größe der gefiederten Schar beim Veterinäramt und bei der Tierseuchenkasse angemeldet, in regelmäßigen Abständen gegen die Pseudo-Geflügelpest geimpft sowie tierärztlich untersucht werden. Über diese Vorschriften, die von Tierart zu Tierart und von Kommune zu Kommune anders sein können, solltest du dich unbedingt informieren, bevor du mit der Anschaffung der Tiere, ihrer Ställe und des weiteren Zubehörs beginnst: Sich gut und gründlich zu informieren, ist der erste Schritt zum erfolgreichen Hobby-Farming!