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Die Hundesteuer – alle Informationen auf einen Blick

18.09.2024 - Lesedauer: 12 Minuten

Jack Russel Terrier sitzt vor einer rot-weißen Hundehütte.

Hunde gelten als die besten Freunde des Menschen. Die Vierbeiner zählen zu den beliebtesten Haustieren der Welt. Neben jeder Menge Spaß und Freude sorgen sie allerdings auch für einige Kosten. Darunter fällt die Hundesteuer. Der zu zahlende Betrag richtet sich nach Rasse sowie genauem Wohnort und kommt der Gemeinde zugute. Die Wurzeln der Hundesteuer reichen bis ins 15. Jahrhundert zurück. Heute gibt es sie lediglich noch in fünf europäischen Ländern.

Was ist die Hundesteuer? – kurz und knapp erklärt

Bei der Hundesteuer handelt es sich um eine örtliche Aufwandsteuer. Als solche gehört sie wie die Real- und Verbrauchssteuern zu den Gemeindesteuern. Das bedeutet, dass die jeweiligen Gemeinden die örtlichen Hundesteuereinnahmen verwalten. Weitere Gemeindesteuern umfassen beispielsweise Schankerlaubnis-, Getränke-, Jagd- und Zweitwohnungssteuern.
Hundebesitzer müssen den Steuerbetrag einmal im Jahr an die Kommune, in der sie wohnhaft sind, entrichten. Damit fällt die Hundesteuer unter die Kategorie der direkten Steuern, weil der Hundebesitzer sowohl als Steuerträger als auch als Steuerpflichtiger gilt. Er ist also derjenige, der die Steuern auferlegt bekommt und zugleich derjenige, der sie auch tatsächlich zahlt.
Die Rechtsgrundlage für die Hundesteuer bildet die kommunale Hundesteuersatzung. Diese wiederum beruht auf dem Kommunalabgabengesetz der einzelnen Bundesländer. In den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen kommt unmittelbar das Hundesteuergesetz zur Geltung.
Wie jede Steuer ist die Hundesteuer eine öffentlich-rechtliche Abgabe. Damit hat sie keinerlei Zweckbindung und es gibt keinen Anspruch auf eine Gegenleistung.

Warum muss man Hundesteuer zahlen?

Die Hundesteuer verfolgt in erster Linie ordnungspolitische Ziele. Sie soll dazu beitragen, dass die Zahl der Hunde nicht zu stark ansteigt. Gerade in der Stadt ist das ein Thema. Daher erhöht sich der Preis in den meisten Teilen Deutschlands proportional zur Anzahl der gehaltenen Hunde. Wenn du dir also mehrere Hunde halten möchtest, kostet der Zweithunde mehr als der Ersthund, der Dritthund mehr als der Zweithund und so weiter.

Früher diente die Steuer zusätzlich dem Zweck, dass sich nur Leute Hunde anschaffen sollten, die auch die Steuer aufbrachten, wodurch wiederum sichergestellt wurde, dass die Menschen für den Unterhalt der Tiere aufkommen konnten. Außerdem sollte mit einer in Schach gehaltenen Hundezahl die Ausbreitung von Krankheiten wie Tollwut verringert werden.

Welpe knabbert an Spielzeug

Rückblick in die Geschichte: die Anfänge der Hundesteuer

Auf die Anfänge der Hundesteuer stößt du nach einer weiten Zeitreise in die Vergangenheit. Genauer gesagt, musst du zurück ins 15. Jahrhundert blicken. Damals im Mittelalter gab es die Verpflichtung zur Abgabe des sogenannten Hundekorns. Bauern, die sich einen Hund hielten und von einem Lehnsherrn abhängig waren, mussten diesem für ihren Vierbeiner eine Abgabe leisten. Das geschah meistens in Form von Getreide. Daher der Name Hundekorn.
Danach tauchte die Hundesteuer 1796 in Großbritannien auf. Dort wurde sie als Luxusabgabe eingeführt. 1807 folgte Dänemark dem Beispiel. Und auch Preußen kam zu Beginn des 19. Jahrhunderts auf die Idee, eine Hundesteuer als Luxussteuer einzuführen. Als Begründung hierfür erklärte man, dass der Mensch Tiere vor allem für die Arbeit auf dem Hof und auf dem Feld bräuchte. Somit handle es sich um Nutztiere. Eine Tierhaltung zum Vergnügen sei dagegen reiner Luxus und solle daher mit einer entsprechenden Luxussteuer belegt sein. Einige Gebiete verwendeten die zusätzlichen Einkommen allerdings vorrangig dafür, Kriegsschulden zu tilgen. Mit Hunden an sich hatte das wenig zu tun.
Nach und nach breitete sich die Hundesteuer im ganzen Land aus und sie setzt sich bis in die Gegenwart durch – jedenfalls in Deutschland. Heute müssen Hundebesitzer jährlich eine Abgabe zahlen, dessen Preis von der jeweiligen Kommune erhoben wird. Eine einheitliche Regelung bezüglich der Steuerhöhe gibt es nicht.

Warum Hundesteuer und keine Katzensteuer?

Immer mehr Stimmen fragen, weshalb es eine Hundesteuer, aber keine Katzensteuer gibt. Immerhin sind diese genauso auf den öffentlichen Straßen und Grünflächen anzutreffen, wo sie mitunter Kot und Urin hinterlassen. Die Antwort findest du ebenfalls in der Vergangenheit. Katzen galten lange Zeit als Nutztiere und die waren steuerfrei. Die Samtpfoten hielten nämlich Ratten, Mäuse und andere Schädlinge von Haus und Hof fern. Heute liegt die Situation natürlich anders. Katzen wie Hunde leisten dem Menschen Gesellschaft und sind beliebte Haustiere. Tatsächlich gab es bereits mancherorts Diskussionen über die Einführung einer Katzensteuer, allerdings kam es noch nirgendwo zu einer Umsetzung der Vorschläge. Mitunter, weil es sich nur schwer nachweisen lässt, welche Katze eine reine Wohnungskatze ist und welche als Freigänger draußen spazieren geht.

Fallen Hundesteuern überall auf der Welt an?

Während die Pioniere der Hundesteuer – Großbritannien und Dänemark – diese inzwischen wieder abgeschafft haben, bildet Deutschland zusammen mit der Schweiz, Österreich, Luxemburg und den Niederlanden die fünf Länder der Erde, in denen eine Hundesteuer noch existiert. Jedoch kann es innerhalb dieser Länder Ausnahmen geben. In Deutschland zum Beispiel existierten bis vor Kurzem noch wenige, kleine Gemeinden, welche gar keine Hundesteuer erhoben. Bis heute konnte Windorf in Niederbayern dahingehend standhaft bleiben und ist hundesteuerfrei (Stand April 2023). In Amsterdam wurde die Hundesteuer 2016 komplett abgeschafft, während sie in anderen Teilen Hollands weiterhin gezahlt werden muss.
In folgenden europäischen Ländern gab es einst eine Hundesteuer, wurde aber wieder abgeschafft:

  • Frankreich
  • Schweden
  • Spanien
  • Italien
  • Belgien
  • Griechenland
  • Ungarn
  • Kroatien

Im nicht-europäischen Raum gibt es die sogenannte Haustierlizenz (pet license). So können die USA, Kanada und Australien eine solche für bestimmte registrierungspflichtige Tiere verlangen. Teilweise muss die Lizenz jährlich erneuert werden, was zum Beispiel mit Impfungen gegen Tollwut und dergleichen verbunden sein kann. Allerdings wird explizit nicht von einer Steuer gesprochen.
Namibia erhebt eine ebensolche Lizenz in der Landeshauptstadt Windhoek und noch in ein paar weiteren Gebieten des Landes. Die Lizenz ist für Hunde ab dem sechsten Lebensmonat vorgeschrieben und wird von den Besitzern jährlich gezahlt. Kastrierte Hunde kosten weniger als nicht kastrierte Tiere. Die Stadtpolizei Windhoek überwacht die Verordnung.

Wie hoch ist die Hundesteuer und wonach richtet sie sich?

Jeder Kommune in Deutschland steht es frei, selbst zu entscheiden, ob eine Hundesteuer erhoben wird und wie hoch diese ausfällt. Daher gelten von Ort zu Ort sehr unterschiedliche Preise. Es existiert weder ein Mindestsatz noch ein Höchstsatz. Im bayerischen Ettal zahlen Hundebesitzer lediglich einen Euro im Jahr an Hundesteuer, in Helgoland dagegen werden 255 Euro fällig. Generell fällt die Hundesteuer in Städten höher aus als auf dem Land. In vielen Teilen Deutschlands steigen die Kosten für jeden weiteren Hund proportional an. Mit am teuersten wird es in Mecklenburg-Vorpommern. In Schwerin zahlst du nach Stand 2023 für deinen ersten Hund 108 Euro. Das zweite Tier kostet dich bereits 200 Euro und der dritte Hund 350 Euro. Nur wer sich die Hunde wirklich leisten kann, soll sich mehrere Vierbeiner anschaffen.
Manche Hundehalter glauben, dass die Kosten sich nach der Größe und dem Gewicht des Hundes richten – also, dass kleinere Hunde weniger kosten als große Artgenossen. Dies ist falsch. Größe und Gewicht haben keinen Einfluss auf die Höhe der Hundesteuer. Die Rasse kann allerdings eine Rolle spielen. So verlangen die Gemeinden für sogenannte Listenhunde einen deutlich höheren Preis. Bei Listenhunden handelt es sich um Hunde, die auf der Liste der gefährlichen Hunderassen stehen. Welche Hunde das genau sind, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Allgemein befinden sich auf der Liste Kampfhunde, welche als potenziell gefährlich eingestuft werden, da sie sich statistisch gesehen verhaltensauffälliger und angriffslustiger zeigen als andere Hunde. Der American Pitbull Terrier, der Kangal und der American Staffordshire-Terrier sind zum Beispiel auf den meisten dieser Listen anzutreffen. Mischlinge aus Rassen, die als Listenhunde gelten, fallen ebenfalls unter die potenziellen gefährlichen Hunde.
Die Steuer für Listenhunde beträgt zwischen 500 bis zu 1.200 Euro im Jahr. Es gilt der Grundsatz, dass sie zwar deutlich höher liegen darf, jedoch nicht so hoch, als dass sie die Haltung eines solchen Hundes unmöglich macht. Fälle, bei denen die Steuer bei 2.000 Euro lag, wurden nach Klage der Hundehalter als unverhältnismäßig und zu hoch eingestuft.
Zusätzlich zur erhöhten Steuer ist vielerorts eine Haltungserlaubnis für Listenhunde notwendig. Der Hund muss einen Wesenstest absolvieren und bekommt im Anschluss ein Negativzeugnis, sofern er bestanden hat. Zusätzliche Leinen- und Maulkorbpflicht in der Öffentlichkeit sind keine Seltenheit. Möchtest du dir einen Listenhund anschaffen, solltest du sich intensiv mit den Bestimmungen deines Bundeslandes auseinandersetzen.

Wofür wird das Geld verwendet?

Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen in die Gemeindekasse. Von dort dürfen sie nach dem sogenannten Gesamtdeckungsprinzip verwendet werden. Das bedeutet, dass die Gemeinde selbst entscheidet, wofür sie das Geld ausgeben möchte. Da der Hundesteuer als Aufwandsteuer keine Leistungen gegenüberstehen, sie also nicht zweckgebunden ist, kann das Geld allen kommunalen Aufgaben zugutekommen – nicht nur jenen, welche mit Hunden in Verbindung stehen, wie etwa dem Aufbau und die Pflege von Hundewiesen oder der Bereitstellung von Spendern für Kotbeutel in öffentlichen Parks. Damit täuscht der Name allerdings ein wenig. Aufwandsteuer impliziert eigentlich, dass die Stadt mit dem Geld den tatsächlichen Aufwand, den die Hundehaltung verursacht, bezahlt. Vielleicht hast du mit deinem Hund stattdessen den neuen Gehweg mitfinanziert oder bei anderen Bau- und Konstruktionsarbeiten mitgeholfen.

Anmeldung der Hundesteuer

In der Regel meldest du deinen Hund über die Verwaltung der Gemeinde an. Das ist in den meisten Fällen das Rathaus. Viele Gemeinden bieten inzwischen einen Online- oder Telefonservice zur Anmeldung an. Ob deine Gemeinde dazugehört, findest du auf deren Website heraus. Die Anmeldung an sich kostet dich nichts.
Zieht ein Welpe bei dir ein, muss er spätestens bis zur Vollendung seines dritten Lebensmonats von dir angemeldet werden. Manche Städte verlangen eine sofortige Anmeldung – je schneller, desto besser. Bei älteren Hunden fällt die Frist kürzer aus. Zwei bis vier Wochen nach seinem Erwerb sollte er steuerlich angemeldet sein. Registrierst du deinen Hund verspätet, musst du mit einer Nachzahlung rechnen. Am besten kümmerst du dich schon vor dem Einzug deines neuen Familienmitglieds um die nötigen Unterlagen und machst dich mit den Anmeldefristen vertraut.
Bei der Anmeldung benötigst du dann deinen Personalausweis und musst Angaben zu deiner Person sowie zu deinem Hund und eventuell zu dessen Vorbesitzer machen. Diese Angaben umfassen unter anderem:

  • das Wurfdatum
  • Name und Rasse des Hundes
  • Datum der Anschaffung
  • Name und Anschrift des Besitzers
  • Haltungserlaubnis, falls erforderlich (zum Beispiel bei Listenhunden)

Ist dir der Hund zugelaufen, nennst du statt des Anschaffungsdatums das Zulaufdatum. Bist du gemeinsam mit deinem Vierbeiner umgezogen, musst du deinen Hund bei der alten Verwaltung abmelden und der neuen Gemeinde das Umzugsdatum mitteilen.
In manchen Bundesländern gilt unabhängig der Steuer eine Meldepflicht für Hunde. Dort musst du deinen Vierbeiner zusätzlich beim Ordnungsamt oder einem speziellen Melderegister eintragen lassen. Ebenfalls gilt der Abschluss einer Haftpflichtversicherung in manchen Bundesländern als Pflicht.

Die Steuermarke als Nachweis

Besagte Steuermarke erhältst du nach erfolgreicher Anmeldung sowie nach der ersten Zahlung für das aktuelle Jahr. Entweder holst du sie persönlich ab oder sie wird dir mit der Post zugeschickt. Auf der Marke steht die einzigartige Identifikationsnummer deines Hundes, die für das ganze Leben deines Vierbeiners gilt. Sie dient als Nachweis, dass der Hund steuerlich registriert ist und kann nicht auf andere Hunde übertragen werden. Die Marke soll in der Öffentlichkeit getragen werden. Daher befestigst du sie am besten direkt am Halsband oder dem Geschirr. Wenn dein Hund einmal wegläuft, kann er mit der Marke außerdem sehr leicht identifiziert und zu dir zurückgebracht werden. Ein Anruf bei der Gemeinde genügt hierfür.
Alternativ nimmst du sie im Geldbeutel oder am Schlüsselbund mit. Wichtig ist nur, dass du sie nicht vergisst und bei eventuellen Kontrollen vom Ordnungsamt immer vorzeigen kannst.
Geht die Marke verloren, musst du eine Ersatzmarke beantragen. Das geschieht schriftlich oder telefonisch unter Angabe persönlicher Daten. In der Regel bekommst du innerhalb weniger Tage eine neue Marke kostenlos zugeschickt.

Ausnahmen, Steuerermäßigungen und Steuer absetzen

Das Gesetz stuft das Halten von Hunden als Privatvergnügen ein. Die Hundesteuer ist damit eine private Ausgabe, die du nicht steuerlich absetzen kannst. Doch es gibt ein paar Ausnahmen. Diese umfassen Arbeitstiere beziehungsweise Hundes des öffentlichen Dienstes. Rettungshunde, Zuchthunde, Blinden- und Assistenzhunde sowie auch Wachhunde, die auf einem Firmengelände zum Einsatz kommen, fallen unter diese Kategorie. Hier hast du die Möglichkeit, zum Beispiel Tierarzt- und Futterkosten teilweise oder manchmal sogar komplett von der Steuer abzusetzen. Alle Kosten, die im Zusammenhang der Haltung solcher Tiere entstehen, fallen dann unter die Werbungskosten – also jene Kosten, die durch deine Arbeit entstehen.
Doch Vorsicht: Wenn du die Kosten für deinen Arbeitshund gänzlich steuerlich geltend machst, wird der Hund zum Betriebseigentum. Sollte es zu einer Insolvenz kommen, dürfte der Staat deinen Hund einziehen. Bedenke zudem, dass du im Fall einer Prüfung nachweisen können musst, weshalb du deinen Hund zur Arbeit brauchst.
Eine weitere Ausnahme stellt in manchen Städten die Herkunft des Hundes dar. So wird die Adoption von Hunden aus dem Tierheim oder aus dem Tierschutz begünstigt. Diese sind zum Beispiel im ersten Jahr – oder sogar mehrere Jahre lang – von der Steuer befreit. Eine andere Variante ist eine langfristige Ermäßigung. Wichtig ist, dass du den Adoptionsnachweis hast. Bewahre ihn immer gut auf.
Es können auch bestimmte Personengruppen von der Hundesteuer befreit werden. In Berlin beispielsweise müssen Rentner, Asylbewerber und Hartz-4-Empfänger keine Hundesteuer abgeben. Auch bekommen Geringverdiener sowie Sozialhilfeempfänger in vielen Gemeinden die Möglichkeit, eine Steuerbefreiung oder -ermäßigung zu beantragen. Das Finanzamt gibt dir hier weitere Auskünfte.
Von der Steuer befreite Tiere erhalten übrigens trotzdem eine Steuermarke. Anhand dieser lassen sich Berechtigung und Grund für die Befreiung überprüfen.
Als (zukünftiger) Hundehalter hast du bei der Verwaltung deiner Stadt beziehungsweise Gemeinde oder beim zuständigen Ordnungsamt immer eine Anlaufstelle, um dich über die Hundesteuer zu informieren. Dort informierst du dich auch, wo und wie du deinen Hund an-, um- oder abmeldest.
Sich vor der Hundesteuer zu drücken, ist keine gute Idee. Erwischt dich das Ordnungsamt dabei, drohen sehr hohe Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Schließlich handelt es sich um eine Straftat, die entsprechend geahndet wird. Deine Steuermarke muss bei jedem Gassigang dabei sein.

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