Lieferung in 1-3 Werktagen
Mehr als 31.000 Artikel
-5% auf Futter, Snacks & Streu-12% auf die erste Bestellung
Lieferung in 1-3 Werktagen
Mehr als 31.000 Artikel
  • Märkte
  • Wiederbestellen
  • Warenkorb

Leinenpflicht: Das ist beim Gassigehen erlaubt

18.09.2024 - Lesedauer: 13 Minuten

Kleiner, beige-brauner Hund läuft an der Leine.

Die Leinenpflicht gehört zu den wichtigsten Vorschriften, wenn du mit deinem Vierbeiner in der Öffentlichkeit unterwegs bist. Die jeweilige örtliche Verordnung solltest du stets beachten, denn Verstöße ziehen empfindliche Ordnungsgelder nach sich. Außerdem dient die Leinenpflicht der Sicherheit deines Hundes, anderer Menschen und Tiere. Hier erfährst du, was es mit der Leinenpflicht auf sich hat, welche Ausnahmen es davon gibt, und was generell zu beachten ist.

Was ist die Leinenpflicht für Hunde?

Die Anleinpflicht verpflichtet Hundehalter, ihre Spürnase außerhalb des eigenen Grundstücks an bestimmten Orten und während gewisser Zeiträume an einer reißfesten Leine zu führen. Die Leinenpflicht dient der präventiven Gefahrenabwehr für Menschen und andere Tiere. Das Anleinen soll gewährleisten, dass der Halter jederzeit die Kontrolle über den Hund hat, damit er nicht wegläuft und dabei Dritte potenziell gefährdet.

Ausgenommen von der Leinenpflicht sind „Arbeitstiere“ wie Polizei- und Drogenspürhunde, Blindenführhunde oder Hüte- und Herdenschutzhunde; allerdings nur, solange sie im Einsatz sind. Bei der Gassi-Runde nach Feierabend gilt die örtliche Verordnung für Dienst- und Rettungshunde ebenfalls.

Wo muss der Hund an die Leine?

Auf der sicheren Seite bist du als Hundehalter, wenn du deinen Vierbeiner generell an belebten Orten anleinst. Das dient nicht nur der Sicherheit des Tieres, zum Beispiel im Straßenverkehr, in ungewohnten Umgebungen oder bei der Begegnung mit fremden Hunden. Du beweist damit auch Rücksichtnahme gegenüber den Menschen, die euch unterwegs begegnen. Selbst wenn deine freundliche Fellnase niemanden beißen würde, gibt es doch zahlreiche Mitmenschen, die sich vor Hunden fürchten und folglich Unbehagen bei „Freiläufern“ empfinden.
Typische Orte und Situationen, bei denen der Hund vorsorglich angeleint werden sollte, sind:

  • Fußgängerzonen,
  • Straßen und Plätze mit hohem Fußgängeraufkommen,
  • Sport- und Grünanlagen,
  • touristische Hotspots,
  • Spielplätze,
  • öffentliche Verkehrsmittel und deren Peripherie (Bahnhöfe und Haltestellen),
  • Ladenlokale,
  • Gastronomie (Restaurants, Cafés),
  • öffentliche Gebäude (etwa Ämter, Geschäftsgebäude),
  • Aufzüge und Rolltreppen,
  • Menschenansammlungen, etwa Volksfeste oder Demonstrationen,
  • Campingplätze,
  • Strände und Badestellen,
  • Wälder, Naturschutzgebiete und Friedhöfe.

Wichtig zu wissen: Solltest du mit deinem Hund in einem Mehrfamilienhaus wohnen, beginnt in manchen Bundesländern die Leinenpflicht bereits im Treppenhaus. In Bereichen, die mehrere Parteien nutzen (Kellerräume, Zugangswege) sollte die Leine bereits befestigt sein. Manchmal schreibt das auch die Hausordnung so vor.
Bitte beachte, dass es sich bei der Auflistung obenstehender Orte um eine zusammengefasste Übersicht typischer „Leinenpflicht-Bereiche“ handelt. Über die ganz konkret an deinem Wohnort greifenden Verordnungen informiert dich die zuständige Kommunalbehörde.

Wo gilt die allgemeine Leinenpflicht?

Die Leinenpflicht ist deutschlandweit nicht einheitlich geregelt. Jedes Bundesland erstellt seine Vorschriften zur Hundehaltung eigenständig. Das musst du beachten, wenn du mit deinem Vierbeiner auf Reisen gehst oder in eine andere Stadt umziehst.
Die allgemeine Leinenpflicht gilt in:

  • Berlin (Innenstadt),
  • Thüringen,
  • Brandenburg,
  • Mecklenburg-Vorpommern,
  • Hamburg,
  • Schleswig-Holstein.

In den übrigen Bundesländern greift die Anleinpflicht für bestimmte Orte und Zeiträume. Welche das im Einzelnen sind, erfährst du weiter unten.

Doch es wird noch verwirrender: Kommunen dürfen von der Länderregelung abweichende eigene Verordnungen aufstellen. Die Leinenpflicht ist also eine knifflige Angelegenheit. Aufgrund der zahlreichen Sonderregelungen und Abweichungen, die sich durch die uneinheitlichen Regelungen in den sechzehn Bundesländern und einzelnen Kommunen ergeben, ist es nicht möglich, eine universell verbindliche Übersicht aufzulisten.

Besonderheiten der Leinenpflicht in den Bundesländern

In manchen Bundesländern gibt es bei der Leinenpflicht Anweisungen, die gewissermaßen Sonderregelungen oder Verschärfungen in Bezug auf die oben zusammenfassend gelisteten Leinenpflicht-Gebiete darstellen. Im Folgenden eine grobe Übersicht, wobei lokale Vorschriften bindend sind, die gelegentlich von denen auf Landesebene abweichen. Dabei geht es zunächst um Stadt- und Wohngebiete. Zur Leinenpflicht in der „freien Landschaft“ folgen weiter unten separate Informationen.

  • Baden-Württemberg: Leinenzwang auf Kinderspielplätzen und Spielwiesen, Liegewiesen, Wassertretanlagen.
  • Bayern: Anleinpflicht für größere Hunde (ab 50 Zentimeter Schulterhöhe) in München im Nahbereich von Spielplätzen, Fußgängerzonen, Menschenansammlungen und innerhalb des Altstadtrings.
  • Berlin: Hundeverbot auf Spielplätzen, Ballspielplätzen, Badestellen und Liegewiesen. Darüber hinaus gibt es Vorschriften zur Länge der Hundeleine. Diese darf in Fußgängerzonen, Menschenansammlungen (Volksfest, belebte Straßen) und in Gebäuden nur einen Meter lang sein. In Grün- und Schrebergartenanlagen, auf Kanalpromenaden und Campingplätzen sind zwei Meter erlaubt.
  • Brandenburg: Minderjährige dürfen nur einen Hund, Volljährige maximal drei Hunde zugleich an der Leine führen. Diese darf höchstens zwei Meter lang sein; in öffentlichen Verkehrsmitteln greift eine Maulkorbpflicht. Hundeverbotszonen sind identisch mit denen in Berlin.
  • Bremen: Leinenpflicht für läufige Hündinnen und in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäften und Einkaufszentren sowie in Menschenansammlungen.
  • Hamburg: Hundeverbot bei Veranstaltungen, Volksfesten, Märkten sowie an Erholungsorten (Spielplätze, Wiesenflächen, Blumengärten) und öffentlichen Grünanlagen. Die Leinenlänge ist in den meisten Szenarien auf zwei Meter begrenzt. Auch im Nahbereich von Orten, wo Kinder anzutreffen sind, ist die Zwei-Meter-Leine Pflicht, etwa unweit von Schulen, Kindergärten oder Spielplätzen.
  • Hessen: Leinenpflicht bei Menschenansammlungen und in öffentlichen Verkehrsmitteln.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Leinenpflicht an Orten mit vielen Menschen (Versammlungen, Feste, Demonstrationen), in Geschäften, im ÖPNV (öffentlicher Personen-Nahverkehr) und in Tiergärten.
  • Niedersachsen: Leinenzwang während der Brut- und Setzzeit (siehe unten). Auch badende Hunde müssen (mit Ausnahme explizit anderweitig ausgewiesener Stellen) angeleint sein. Kein Leinenzwang besteht bei Flächen, die nicht zur sogenannten „freien Landschaft“ gehören. Darunter versteht der Gesetzgeber offizielle Parkplätze, Geh- und Radwege, Gärten, Hofflächen und Gebäude sowie Verbindungsstraßen außerhalb von Wohngebieten.
  • Nordrhein-Westfalen: Hier gilt generell eine Leinenpflicht für Hunde in Fußgängerzonen, öffentlichen Gebäuden, Parks und Grünanlagen sowie vergleichbaren öffentlichen Bereichen, in denen mit einem erhöhten Menschenaufkommen zu rechnen ist. Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen (gemäß § 3 und § 10 Landeshundegesetz) gilt die Leinenpflicht überall außerhalb von befriedeten Grundstücken, ausgenommen sind speziell gekennzeichnete Hundeauslaufflächen. Große Hunde gemäß § 11 sind in bebauten Gebieten und auf öffentlichen Straßen an der Leine zu führen.
  • Rheinland-Pfalz: In diesem Bundesland besteht keine allgemeine Leinenpflicht; bemerkenswerterweise nicht einmal im Wald. Es gibt allerdings Ausnahmeregelungen, die beispielsweise Naturschutzgebiete oder die Stadt Ludwigshafen betreffen (Leinenpflicht im öffentlichen Raum und in Grünanlagen).
  • Saarland: Allgemeine Leinenpflicht im ÖPNV, in Geschäften, Restaurants, Fußgängerzonen und dort, wo viele Menschen zusammenkommen, etwa bei Volksfesten.
  • Sachsen: keine allgemeine Leinenpflicht, aber viele örtliche Ausnahmeregeln, vor allem in größeren Städten. Leipzig und Dresden etwa haben eine Leinenpflicht auf öffentlichen Grünanlagen und Grünflächen. Zum Ausgleich gibt es jedoch viele ausgewiesene Freilaufflächen.
  • Sachsen-Anhalt: Kein genereller Leinenzwang, es sei denn in Städten und Kommunen mit abweichenden Regeln. Magdeburger Hunde müssen zum Beispiel im gesamten Stadtgebiet an die Leine.
  • Schleswig-Holstein: Leinenpflicht an den meisten der oben gelisteten Orte mit Ausnahme von Hundewiesen. Interessant ist, dass sich in diesem Bundesland ein Antrag auf Befreiung von der Leinenpflicht stellen lässt, wenn deiner Spürnase das Laufen an der Leine nicht zuzumuten ist, etwa aufgrund einer Erkrankung. An Stränden (ausgenommen „Hundestrände“) besteht ein Hundeverbot. Innerhalb von Ortschaften musst du Hundehäufchen umgehend entfernen. Habe also am besten immer Hundekotbeutel dabei.
  • Thüringen: keine generelle Leinenpflicht, aber Sonderregelungen in manchen Städten, etwa in Erfurt (Fußgängerzonen, Straßen, öffentliche Anlagen und Menschenansammlungen).
Welpe knabbert an Spielzeug

Gibt es Ausnahmen bei der Leinenpflicht?

Befreiungen von der jeweils vor Ort geltenden Leinenpflicht erteilt man unter anderem für Blindenführ- oder Assistenzhunde. Dafür beantragt der Halter bei der zuständigen Behörde eine Genehmigung. Diese Bescheinigung muss man auf Aufforderung vorzeigen. In einigen Bundesländern kann man sich von der allgemeinen Leinenpflicht auch durch das Absolvieren des Hundeführerscheins befreien lassen.

Gilt allgemeiner Leinenzwang für „Listenhunde“?

Listenhunde“ oder umgangssprachlich und irreführend bisweilen „Kampfhunde“ sind Hunderassen, denen man ein gewisses „Risiko“ unterstellt. Für ihre Haltung muss der Besitzer bestimmte Voraussetzungen erfüllen, etwa einen Sachkundenachweis. Selbstverständlich sind auch unter diesen Rassen absolut brave und menschenfreundliche Tiere vertreten. Dies aber im Zweifelsfall mit Vertretern von Ordnungsamt oder Polizei auszudiskutieren, lohnt sich bei der klaren Gesetzeslage jedoch nicht: Listenhunde müssen generell an die Leine.
Welche Hunderassen jeweils auf der „Liste“ sind, unterscheidet sich wieder je nach Bundesland. Für entsprechende Rassehunde gilt allgemeiner Leinenzwang im öffentlichen Raum in fast allen Ländern – ausgenommen Hessen und Bayern. Hier kommt es gegebenenfalls wieder zu örtlichen Ausnahmen. Von der Leine lassen darfst du deinen Listenhund sogar auf ausgewiesenen Hunde-Freilaufflächen nur, wenn er einen Maulkorb trägt. Mancherorts lässt sich aber eine Ausnahmegenehmigung auf Basis eines positiven Wesenstests beantragen.

Gilt die allgemeine Leinenpflicht in Waldgebieten?

Dass Hunde in hektischer städtischer Umgebung an der Leine laufen sollten, dient auch dem Schutz des Vierbeiners, etwa vor unberechenbarem Straßenverkehr. Aber natürlich hat dein Hund das Bedürfnis, regelmäßig ohne Leine herumzulaufen und zu stöbern. Wälder scheinen die ideale Möglichkeit dafür zu bieten. Allerdings darfst du deinen Vierbeiner in den meisten Bundesländern nicht einfach so im Wald von der Leine lassen.

Allein die vielen spannenden Gerüche im Wald regen den Stöber- und Jagdtrieb so mancher Spürnase an. Es besteht also, selbst bei einem Hund mit vorbildlichem Benehmen, immer das Restrisiko, dass das Tier sich ohne Leine selbstständig macht. Die Grundvoraussetzung dafür, dass du deinen Hund ableinst, ist also, dass er gehorsam und abrufbar ist, und zwar jederzeit. Wenn du ihn rufst, muss er umgehend wieder zu dir zurückkehren.

In Wäldern greift vielerorts die Leinenpflicht. Besonders wichtig ist diese in der schon mehrfach erwähnten Brut- und Setzzeit. Die beginnt (mit regionalen Abweichungen) Mitte März und dauert bis Mitte Juli. Es ist der Zeitraum, in dem Vögel ihr Brutgeschäft beginnen beziehungsweise Wildtiere ihre Jungen zur Welt bringen. Im Sinne des Natur- und Tierschutzes ist dies von Hundehaltern zu respektieren, selbst wenn es in den jeweiligen Landeshundegesetzen nicht explizit festgeschrieben ist. Übrigens: In ausgewiesenen Naturschutzgebieten gilt generell die Leinenpflicht.

Im Wald bietet das Laufen an der Leine auch für den Hund Sicherheit. In vielen Bundesländern sind Jäger befugt oder sogar verpflichtet, freilaufende Hunde zu erschießen, die ohne menschliche Begleitung im Wald unterwegs sind. Die Befugnisse unterscheiden sich dabei je nach Gesetzeslage geringfügig, etwa dahingehend, ob der Jäger zuvor einen Einfangversuch unternehmen muss oder der Hund konkret eine Gefahr für das Wild darstellt. Riskant für einen freilaufenden Hund ist darüber hinaus auch die Begegnung mit wehrhaften Waldbewohnern wie Wildschweinen. Sicher möchtest du nicht das Risiko eingehen, dass deine Fellnase in solche Gefahr gerät.
Für dich als Hundehalter könnte es wiederum sehr teuer werden, wenn du in Waldgebieten oder zu Zeiten mit Leinenpflicht entdeckt wirst, während der Hund frei läuft. Je nach Bundesland fallen Bußgelder zwischen 5.000 und 7.500 Euro an.

Zwei Collies laufen angeleint nebeneinander her.

Besteht Leinenpflicht auf Feldwegen?

Wenn du das Glück hast, ländlich zu wohnen, ist die Benutzung von Feldwegen für Gassi-Runden ohne Leine möglich. Es handelt sich um sogenannte „freie Landschaft“, es sei denn die Wege sind als Privatweg gekennzeichnet. In freier Landschaft besteht keine Leinenpflicht. Aber Vorsicht: Gegebenenfalls gibt es wieder lokale Ausnahmen während der Setz- und Brutzeit. Auch auf dem Land sollte dein Hund gut abrufbar sein und sowohl andere Spaziergänger als auch Weidetiere am Wegesrand nicht stören.

Ist die Leinenpflicht tierschutzkonform?

Unter Tierschützern und Hundehaltern ist die Leinenpflicht seit langem ein heiß diskutiertes Thema. Es kollidieren die Interessen von Jagdrecht und Naturschutz (im Wald) sowie das Konfliktpotenzial zwischen freilaufenden Hunden, Menschen und anderen Tieren (Siedlungen). So kann ein Hund außerhalb des Einwirkungsbereichs seines Menschen Verkehrsunfälle auslösen, mit anderen Hunden aneinandergeraten, Wildtiere reißen oder Menschen bedrängen.

Andererseits wäre die generelle und ständige Leinenhaltung ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Dein Hund benötigt für seine Entwicklung eines artgerechten Sozialverhaltens Auslauf ohne Leine und ungehinderten Kontakt zu Artgenossen. Enthält man dem Hund dies vor, führt das zu zahlreichen Verhaltensproblemen.

Es kommt also zur Reibung zwischen den Interessen des Tieres und der Öffentlichkeit. Tatsächlich sind Verstöße gegen die Leinenpflicht Gegenstand zahlreicher Gerichtsverfahren.

Ausgleichsflächen zur Leinenpflicht

Wenn du dir einen Vierbeiner zulegen möchtest und das Für und Wider abwägst, ist die Leinenpflicht ein wichtiger Punkt auf der Checkliste. Du solltest dich fragen, ob du angesichts der örtlichen Hundegesetze und Leinenverordnungen sich dem Tier wirklich genug Möglichkeiten für leinefreie Zeit bieten.

  • Grundstück: Idealerweise besteht Zugang zu einem befriedeten Areal, auf dem der Hund sich frei bewegt. Optimal ist ein Eigenheim mit großem Garten. In Mehrparteienhäusern mit gemeinsam genutzter Freifläche benötigst du das Einverständnis des Vermieters.
  • Hundewiesen“: Speziell in Siedlungsbereichen besteht die Notwendigkeit, Flächen für den Hundefreilauf bereitzustellen. Wie das im Einzelnen aussieht, ist wieder Sache der jeweiligen Kommune; in der Regel gibt es in Städten aber immer Flächen, die explizit für freilaufende Hunde offenstehen. Wenn du dir nicht sicher bist, wo solche Hundewiesen sind, geben das örtliche Tierheim, Tierärzte und andere Hundehalter dir sicher Hinweise.
  • Örtliches Umfeld: Vergewissere dich vor der Anschaffung des Hundes, ob in der unmittelbaren Wohnumgebung Leinenpflicht-Zonen überwiegen. Solltest du in einer Großstadt, inmitten von Fußgängerzonen oder stark frequentierten Straßen wohnen und die nächste Hundewiese nur mit dem ÖPNV zu erreichen sein, sind das sicher keine idealen Voraussetzungen für eine artgerechte Hundehaltung.

Wer haftet bei Verstoß gegen die Leinenpflicht?

Auch kleine Hunde richten hin und wieder Schäden an. Allerdings: Selbst, wenn du eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen hast, zahlt diese nicht immer bei Schäden, die eine Leine verhindert hätte. Ein Verstoß gegen die Leinenpflicht gilt als Ordnungswidrigkeit, anfallende Bußgelder oder Schadensersatzforderungen sind damit in den meisten Fällen nicht gedeckt.

Apropos Bußgelder: Die Bußgeldkataloge in den Bundesländern sind ebenso uneinheitlich. Die Preisliste reicht von niedrigen zweistelligen Beträgen bis zu 50.000 Euro. Es spielen selbstverständlich die näheren Umstände des Verstoßes eine Rolle, etwa ob andere Menschen gefährdet waren.

Welche Hundeleinen eignen sich?

Wenn er die Leine schon tragen muss, dann sollte dieses Accessoire doch wenigstens so bequem wie möglich für deinen vierbeinigen Kumpel sein. Achte bei der Anschaffung der Hundeleine auf gute Qualität und Verarbeitung sowie auf Tragekomfort. Wetterfestes Nylon ist besonders reißfest und pflegeleicht.

  • Handschlaufenleine: Wie oben kurz erwähnt, schreiben mancherorts Kommunen Details zur verwendeten Hundeleine, etwa deren Länge vor. Um Konflikte zu vermeiden, bieten sich Handschlaufenleinen an. Praktisch sind Modelle mit verstellbarer Länge, wenn du mit dem Hund zwischen „Ein-Meter-“ und „Zwei-Meter-Zonen“ wechselst.
  • Flexi-Leine: Besteht eine solche Längeneinschränkung nicht, ist eine Flexi-Leine eine gute Alternative. Damit ist der Bewegungsradius des Hundes vergrößert. Du hast ihn zugleich jederzeit unter Kontrolle.
  • Schleppleinen: Schleppleinen, also Hundeleinen mit bis zu fünfzehn und mehr Metern Länge geben dem Hund (obwohl angeleint) einen großzügigen Aktionsradius. Sie sind aber nicht immer ideal, um der Leinenpflicht Genüge zu tun. In Umgebungen, in denen sich viele Menschen bewegen oder Hindernisse befinden (Laternenmaste, Papierkörbe und dergleichen), erweist sich die am Boden schleifende, lange Leine schnell als Stolperfalle. In Wald- und Naturschutzgebieten, speziell in der Setzzeit, bietet sie dem Hund zu viel Spielraum, um nach Wild zu stöbern.

Fazit: Leinenpflicht ist ortsabhängig

Welche Regeln ganz genau für dich und deinen Hund gelten, erfragst du am besten verbindlich beim zuständigen Kommunalamt. Aufgrund der deutschlandweit so erheblich abweichenden Einzelregelungen solltest du dich vor Reisen und Umzügen rechtzeitig informieren. Nichtwissen zählt bei Verstößen gegen die Leinenpflicht nicht als Entschuldigung. Als Faustregel gilt: Im ÖPNV, in öffentlichen Gebäuden, Geschäften sowie überall dort, wo sich viele Menschen aufhalten, machst du mit dem angeleinten Hund nichts falsch und beweist Rücksichtnahme. Das gilt für Fußgängerzonen ebenso wie für Demos und Kirmesbesuche.

Im Wald sind der Gehorsam des Hundes und Rücksichtnahme auf die Wildtiere maßgeblich; Leinenpflicht-Verstöße können für den Vierbeiner fatal enden und für den Halter teuer werden. Solltest du noch keinen Hund besitzen, kläre vor der Anschaffung unbedingt ab, ob sich ihm genug Möglichkeiten zum Freilauf bieten lässt. Eine artgerechte Hundehaltung braucht grundsätzlich auch Phasen ohne Leine.

Weitere Beiträge, die dich auch interessieren könnten

Weitere Themen im Überblick