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Initiative „tierisch engagiert“ von Fressnapf

Teilnahmebedingungen für den Goldenen Fressnapf 2024

1. Ab dem 10. Juni 2024 startet der Bewerbungszeitraum des Goldenen Fressnapfs. Veranstalter der Aktion ist die Fressnapf Tiernahrungs GmbH, Westpreußenstraße 32- 38, 47809 Krefeld (nachfolgend „Fressnapf“). Dotiert ist der Goldene Fressnapf mit insgesamt 15.000 Euro, die ausschließlich an gemeinnützige eingetragene Vereine, welche von der/ dem Preisträger:in benannt wird, ausgezahlt werden. Die Auszahlung des Preisgeldes wird wie folgt aufgeteilt: der 1. Platz erhält 7.000 Euro, 2. Platz erhält 5.000 Euro und der 3. Platz erhält 3.000 Euro.

 

2. Zur Teilnahme sind Personen berechtigt, die sich im Tierschutz engagieren oder die Beziehung zwischen Mensch und Tier fördern und den Schwerpunkt ihrer Arbeit in Deutschland haben (im Folgenden Bewerber:innen genannt). Für die Teilnahme ist ein auf goldener-fressnapf.de abrufbares Online-Formular vollständig auszufüllen und bis zum Teilnahmeschluss am 30.06.2024 abzuschicken. Zusätzlich sind über das dafür vorgesehene Upload-Tool auf goldener-fressnapf.de Fotos und/oder Videos hochzuladen, die den/die Bewerber:in und sein Engagement zeigen. Der/die Bewerber:in ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass er alle Bildrechte besitzt. Sind Dritte auf den Bildern zu erkennen, hat der/die Bewerber:in ebenfalls sicherzustellen, dass diese der Veröffentlichung und/oder Verbreitung der Bilder zugestimmt haben. Mit der Teilnahme am Goldenen Fressnapf, erklären sich die Bewerber:innen damit einverstanden, dass Fressnapf und seine Partner die personenbezogenen Daten und Informationen sowie das zur Verfügung gestellte Bildmaterial nutzen darf, um die Bewerber:innen zu kontaktieren, den Goldenen Fressnapf zu bewerben und die Teilnehmer sowie Gewinner:innen zu kommunizieren.

Teilnahmeschluss ist der 30.06.2024, 23:59.59 Uhr

Entscheidend ist der rechtzeitige elektronische Eingang über das Online-Formular. Nur rechtzeitig eingegangene Bewerbungen nehmen an den nachfolgenden Auswahlverfahren teil.

 

3. Alle eingereichten Bewerbungen werden zunächst auf Vollständigkeit sowie dahingehend geprüft, ob das Engagement zum Thema des Goldenen Fressnapfs passt. Im Rahmen einer internen Vorauswahl werden die beeindruckendsten Bewerbungen, die anschließend am Online-Voting teilnehmen (siehe Ziffer 6), ausgewählt. Fehlen erforderliche Angaben oder passt das Engagement nach Auffassung von Fressnapf nicht zum Thema des Goldenen Fressnapfs, erhält der/die Teilnehmer:in eine entsprechende Nachricht und ggf. Gelegenheit, Angaben nachzureichen. Die Entscheidung über die Nichtzulassung einer Bewerbung ist verbindlich. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht.

 

4. Alle zugelassenen Bewerber:innen für den Goldenen Fressnapf, die für das Online-Voting ausgewählt wurden, werden per E-Mail und/oder Telefon informiert. Der bei der Bewerbung im Online-Formular angegebene Verein wird sofern keine anderen Absprachen getroffen wurden, als Empfänger des Preisgeldes bei einem möglichen Gewinn übernommen.

 

5. Fressnapf ruft zusätzlich über seine Social Media Kanäle dazu auf, engagierte Tierschützer:innen und Tierfreund:innen für den Goldenen Fressnapf vorzuschlagen. Alle auf den Social Media Kanälen von Fressnapf vorgeschlagenen Tierschützer:innen, werden nach erfolgreicher Prüfung bis zum 30.06.2024 schriftlich über ihre Nominierung benachrichtigt. Um am Goldenen Fressnapf teilnehmen zu können, muss der/die vorgeschlagene Bewerber:in das unter goldener-fressnapf.de veröffentlichte Online-Formular ausfüllen, abschicken und über das hierfür vorgesehene Feld im Online-Formular Bilder von sich und seinem Engagement hochladen, welche auf der Website und in den Social Media Kanälen von Fressnapf eingebunden werden dürfen. Die durch die Fressnapf-Community vorgeschlagenen und für den Goldenen Fressnapf nominierten und nach einer Vorprüfung freigegebenen Bewerber:innen, werden auf der Website von Fressnapf mithilfe des eingereichten Bildmaterials vorgestellt.

 

6. Über die Gewinner:innen des Goldenen Fressnapfs entscheidet ein Online-Voting, das auf der Website unter goldener-fressnapf.de stattfindet. Die Vorstellung der Teilnehmer:innen des Online-Votings erfolgt ebenfalls mithilfe der vom Bewerber:in angegebenen Daten und Informationen und des eingereichten Bild- bzw. Videomaterials auf der zuvor genannten Website und den Social Media Kanälen.

 

7. Die Bewerber:innen räumen Fressnapf ein einfaches, nicht ausschließliches, inhaltlich, zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht von Bilddateien während der Kampagne ein. Die Nutzungsrechteinräumung umfasst das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht, das Ausstellungsrecht, das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht, das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, das Senderecht, das Recht zur Wiedergabe auf Bild- und Tonträgern und das Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung. Insbesondere, jedoch nicht abschließend, umfasst die Nutzungsrechteinräumung damit folgende Rechte und Nutzungen in/auf nachfolgenden Werbemitteln und/oder Medien und/oder Plattformen:

7.1 In digitalen und/oder elektronischen Medien aller Art, einschließlich aller elektronischen Medien im Internet, in Online Shops, in Banner Ads, Skyscraper, Popups, zu Zwecken des viralen Marketings, in sozialen Netzwerken und sonstigen sozialen Medien (insbesondere, aber nicht abschließend in Facebook, YouTube, Twitter, Google+, Xing, Instagram, Pinterest, Snapchat, etc.), in nicht-linearen und/oder On-Demand-Diensten, in Diensten und Anwendungen für mobile Endgeräte (wie z.B. SMS, MMS, Apps, Whatsapp).

7.2 In Printmedien aller Art unabhängig von der Erscheinungsform und Erscheinungshäufigkeit, insbesondere in Zeitungen, Zeitschriften, Anzeigen, Annoncen,

7.3 Beilagen, Sonderveröffentlichungen, Pressemitteilungen, Broschüren, Prospekten, Katalogen, Büchern, Geschäftsbriefen, Informationen an Geschäftspartner, Mailings, Plakaten, Flyern, Aufstellern, Bannern, Roll-Ups.

7.4 In der Point of Sale Werbung.

7.5 Die Rechteinräumung umfasst des Weiteren auch solche Nutzungsarten, die erst in Zukunft bekanntwerden.

 

8. Dotiert ist der Goldene Fressnapf mit insgesamt 15.000 Euro, die wie folgt auf die drei Gewinner:innen aufgeteilt werden: der 1. Platz erhält 7.000 Euro, 2. Platz erhält 5.000 Euro und der 3. Platz erhält 3.000 Euro. Das Preisgeld kann ausschließlich an eine gemeinnützige Organisationen ausgezahlt werden (siehe Ziffer 4).

 

9. Sämtliche Gewinner:innen werden per E-Mail benachrichtigt und anschließend auf goldener-fressnapf.de sowie im Fressnapf-Magazin, im Fressnapf-Newsletter, unter fressnapf.de, im digitalen Handzettel, in der internen Kommunikation (Fressnapp) und/oder in den Social Media Kanälen von Fressnapf insbesondere auf Facebook, Instagram, LinkedIn, TikTok, whatsapp und YouTube bekannt gegeben. Zusätzlich werden die Gewinner:innen über Multiplikatoren, wie Petfluencer:innen, Influencer:innen und prominente Unterstützer, kommuniziert.

 

10. Fressnapf behält sich vor, Teilnehmer:innen während des gesamten Aktionszeitraums von der Teilnahme auszuschließen, wenn diese die Teilnahmebedingungen nicht erfüllen und/oder aus anderen wichtigen Gründen für eine Teilnahme nicht geeignet sind. Dies gilt auch dann, wenn ein Bewerber:innen bereits unter goldener-fressnapf.de veröffentlicht ist oder sich in einem Auswahlverfahren befindet und sich nachträglich herausstellt, dass ein Ausschließungsgrund vorliegt. Ein Ausschließungsgrund liegt auch dann vor, wenn der begründete Verdacht von Manipulationen des Online-Votings besteht. Fressnapf behält sich vor, bereits ausgezahlte Gewinnprämien zurückzufordern, wenn sich nachträglich ein Ausschließungsgrund ergibt.

 

11. Die Bewerber:innen haben dafür Sorge zu tragen, dass ihr Engagement/Projekt mit geltendem Recht übereinstimmt und keine Rechte Dritter verletzen. Sie stehen ferner dafür ein, dass von ihnen veröffentlichtes sowie Fressnapf zur Veröffentlichung zur Verfügung gestelltes Text-, Foto- und Bewegtbildmaterial keine Rechte Dritter verletzt und erforderliche Zustimmungen insbesondere der Urheber des Materials sowie von abgebildeten Personen nachweisbar vorliegen.
Wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die vorstehenden Kriterien nicht erfüllt sind oder wenn Beanstandungen Dritter erfolgen, behält sich Fressnapf vor, die Präsentation eines Bewerbers bzw. einer Bewerberin ganz oder teilweise zu sperren oder zu löschen, den oder die Bewerber:in ggf. von der Teilnahme auszuschließen und den Teilnehmer ggf. in Regress zu nehmen.

 

12. Eine Übertragung oder Auszahlung der Gewinne an Dritte ist nicht möglich.

 

13. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

Datenschutzhinweise für den Goldenen Fressnapf 2024

§ 1  Allgemeine Informationen

Der Schutz der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten der Teilnehmer:innen ist uns ein wichtiges Anliegen. Deshalb betreiben wir unsere Aktivitäten in Übereinstimmung mit den anwendbaren Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten und zur Datensicherheit. Wir halten uns an die europäischen und deutschen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG). Besondere Regelungen außerhalb Europas und/oder Deutschlands sind hiervon nicht betroffen. Im Folgenden erfahren Sie, welche Informationen wir gegebenenfalls sammeln, wie wir damit umgehen und wem wir sie gegebenenfalls zur Verfügung stellen.

 

§ 2 Verantwortlicher

Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinne ist die Fressnapf Tiernahrungs GmbH, Westpreußenstraße 32-38, 47809 Krefeld. Die Datenschutzbeauftragte der Fressnapf Tiernahrungs GmbH erreichen Sie unter der vorgenannten Adresse sowie unter:

Alexandra Niesen-Finger

Westpreußenstrasse 32 – 38

47809 Krefeld

E-Mail: privacy@fressnapf.com

 

§ 3 Personenbezogen Daten, Rechtsgrundlage, Zweckbestimmung

Die Teilnahme am „Goldenen Fressnapf 2024“ der Fressnapf Tiernahrungs GmbH ist freiwillig.

Im Rahmen der Teilnahme an der Auszeichnung „Goldener Fressnapf 2024“ werden folgende personenbezogene Daten der Teilnehmer verarbeitet:

·         Name, Vorname

·         Email-Adresse

·         Telefonnummer

·         PLZ, Ort

·         Straße, Hausnummer

·         Angaben über ehrenamtliche Tätigkeiten im Tierschutz und den lokalen Tierschutzverein

·         Fotos des/der Teilnehmer:in

Die im Bewerbungsprozess durch den/die Teilnehmer:in eingereichten personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zweck der Durchführung und Abwicklung der Auszeichnung „Goldener Fressnapf 2024“ verarbeitet. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist die Einwilligung der Teilnehmer:innen (Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO).

 

§ 4 BETROFFENENRECHTE

Der/die Teilnehmer:in kann die Einwilligungserklärung jederzeit widerrufen und der weiteren Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen. Der Widerruf und der Widerspruch sind zu richten an: Fressnapf Tiernahrungs GmbH, Stichwort: „Goldener Fressnapf 2024“ , Westpreußenstraße 32-38, 47809 Krefeld oder per Email an: privacy@fressnapf.com.

Nach Erhalt des Widerrufs bzw. Widerspruchs werden die personenbezogenen Daten des Teilnehmers bzw. der Teilnehmerin nicht mehr verarbeitet oder genutzt und sowohl bei der Fressnapf Tiernahrungs GmbH als auch bei möglicherweise eingesetzten Dienstleistern innerhalb der im nachfolgenden Absatz genannten Frist gelöscht, sofern keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht. Von einem Widerruf unberührt bleibt die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung. Im Falle des Widerrufs der Einwilligung oder des Widerspruchs ist eine weitere Teilnahme am Gewinnspiel nicht mehr möglich.

Die zur Durchführung und Abwicklung der Auszeichnung verarbeiteten personenbezogenen Daten werden spätestens am 31.10.2024 (vier (4) Monate nach Ende des Aktionszeitraumes), gelöscht, sofern keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht. Die personenbezogenen Daten der Gewinner:innen bleiben über die jeweilige Gewinnübergabe (vgl. Ziff. 8 und 9 der Teilnahmebedingungen) hinaus drei (3) weitere Monate gespeichert.

Der/die Teilnehmer:in kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen des Art. 15 DSGVO jederzeit von der Fressnapf Tiernahrungs GmbH Auskunft über die Verarbeitung seiner personenbezogenen erhalten. Ferner hat er/sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen gegenüber der Fressnapf Tiernahrungs GmbH ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) und/oder Übertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) seiner/ihrer personenbezogenen Daten. Hierfür wendet der/die Teilnehmer:in sich bitte an die Fressnapf Tiernahrungs GmbH, Stichwort: „Goldener Fressnapf 2024“, Westpreußenstraße 32-38, 47809 Krefeld oder per Email an: privacy@fressnapf.com. Ferner hat der/die Teilnehmer:in das Recht, sich mit Blick auf die Verarbeitung seiner/ihrer personenbezogenen Daten oder ein von ihm/ihr geltend gemachtes Recht betreffend seine/ihre personenbezogenen Daten bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren.

 

Die für die Fressnapf Tiernahrungs GmbH zuständige Aufsichtsbehörde ist:

die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen

Kavalleriestrasse 2 – 4

40213 Düsseldorf

Tel.: 0211 – 384240

Mail: poststelle@ldi.nrw.de

 

§ 5 Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte

Wir verwenden Ihre personenbezogenen Informationen grundsätzlich nur zur Durchführung und Abwicklung der Auszeichnung „Goldener Fressnapf 2024“. Soweit in diesem Rahmen von uns externe Dienstleister eingesetzt werden, erfolgt deren Zugriff auf die Daten auch ausschließlich zum Zwecke der Leistungserbringung. Durch technische und organisatorische Maßnahmen stellen wir die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben sicher und verpflichten auch unsere externen Dienstleister hierauf.

Wir geben darüber hinaus die Daten nicht ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung an Dritte weiter, insbesondere nicht zu Werbezwecken. Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt nur, wenn Sie selbst in die Datenweitergabe eingewilligt haben oder soweit wir aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und/oder behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnungen hierzu berechtigt oder verpflichtet sind. Dabei kann es sich insbesondere um die Auskunftserteilung für Zwecke der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr oder zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte handeln.

Soweit wir Ihre personenbezogenen Daten selbst oder durch Dienstleister in Staaten außerhalb der Europäischen Union übermitteln, halten wir die besonderen Vorgaben der Art. 44 ff. DSGVO hierfür ein und verpflichten auch unsere Dienstleister auf die Einhaltung dieser Regelungen. Wir werden Ihre Daten daher nur vorbehaltlich des durch die DSGVO gewährleisteten Schutzniveaus in Staaten außerhalb der Europäischen Union übermitteln. Dieses Schutzniveau wird insbesondere durch einen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission oder durch geeignete Garantien gemäß Art. 46 DSGVO gewährleistet.

 

§ 6 Speicherdauer

Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten, solange dies für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist.

Sind Ihre personenbezogenen Daten für die Durchführung des Gewinnspiels nicht mehr erforderlich, werden diese gelöscht, es sei denn, deren – befristete – Weiterverarbeitung ist erforderlich zu folgenden Zwecken:

  • Erfüllung gesetzlicher, insbesondere handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten, die sich z.B. aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) oder der Abgabenordnung (AO) ergeben können. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen in der Regel zwei bis zehn Jahre.
  • Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Nach den §§ 195 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahre betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt.