Initiative „tierisch engagiert“ von Fressnapf
Teilnahmebedingungen für den Goldenen Fressnapf 2024
1. Ab dem 10. Juni 2024 startet der Bewerbungszeitraum des Goldenen Fressnapfs. Veranstalter der Aktion ist die Fressnapf Tiernahrungs GmbH, Westpreußenstraße 32- 38, 47809 Krefeld (nachfolgend „Fressnapf“). Dotiert ist der Goldene Fressnapf mit insgesamt 15.000 Euro, die ausschließlich an gemeinnützige eingetragene Vereine, welche von der/ dem Preisträger:in benannt wird, ausgezahlt werden. Die Auszahlung des Preisgeldes wird wie folgt aufgeteilt: der 1. Platz erhält 7.000 Euro, 2. Platz erhält 5.000 Euro und der 3. Platz erhält 3.000 Euro.
2. Zur Teilnahme sind Personen berechtigt, die sich im Tierschutz engagieren oder die Beziehung zwischen Mensch und Tier fördern und den Schwerpunkt ihrer Arbeit in Deutschland haben (im Folgenden Bewerber:innen genannt). Für die Teilnahme ist ein auf goldener-fressnapf.de abrufbares Online-Formular vollständig auszufüllen und bis zum Teilnahmeschluss am 30.06.2024 abzuschicken. Zusätzlich sind über das dafür vorgesehene Upload-Tool auf goldener-fressnapf.de Fotos und/oder Videos hochzuladen, die den/die Bewerber:in und sein Engagement zeigen. Der/die Bewerber:in ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass er alle Bildrechte besitzt. Sind Dritte auf den Bildern zu erkennen, hat der/die Bewerber:in ebenfalls sicherzustellen, dass diese der Veröffentlichung und/oder Verbreitung der Bilder zugestimmt haben. Mit der Teilnahme am Goldenen Fressnapf, erklären sich die Bewerber:innen damit einverstanden, dass Fressnapf und seine Partner die personenbezogenen Daten und Informationen sowie das zur Verfügung gestellte Bildmaterial nutzen darf, um die Bewerber:innen zu kontaktieren, den Goldenen Fressnapf zu bewerben und die Teilnehmer sowie Gewinner:innen zu kommunizieren.
Teilnahmeschluss ist der 30.06.2024, 23:59.59 Uhr
Entscheidend ist der rechtzeitige elektronische Eingang über das Online-Formular. Nur rechtzeitig eingegangene Bewerbungen nehmen an den nachfolgenden Auswahlverfahren teil.
3. Alle eingereichten Bewerbungen werden zunächst auf Vollständigkeit sowie dahingehend geprüft, ob das Engagement zum Thema des Goldenen Fressnapfs passt. Im Rahmen einer internen Vorauswahl werden die beeindruckendsten Bewerbungen, die anschließend am Online-Voting teilnehmen (siehe Ziffer 6), ausgewählt. Fehlen erforderliche Angaben oder passt das Engagement nach Auffassung von Fressnapf nicht zum Thema des Goldenen Fressnapfs, erhält der/die Teilnehmer:in eine entsprechende Nachricht und ggf. Gelegenheit, Angaben nachzureichen. Die Entscheidung über die Nichtzulassung einer Bewerbung ist verbindlich. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht.
4. Alle zugelassenen Bewerber:innen für den Goldenen Fressnapf, die für das Online-Voting ausgewählt wurden, werden per E-Mail und/oder Telefon informiert. Der bei der Bewerbung im Online-Formular angegebene Verein wird sofern keine anderen Absprachen getroffen wurden, als Empfänger des Preisgeldes bei einem möglichen Gewinn übernommen.
5. Fressnapf ruft zusätzlich über seine Social Media Kanäle dazu auf, engagierte Tierschützer:innen und Tierfreund:innen für den Goldenen Fressnapf vorzuschlagen. Alle auf den Social Media Kanälen von Fressnapf vorgeschlagenen Tierschützer:innen, werden nach erfolgreicher Prüfung bis zum 30.06.2024 schriftlich über ihre Nominierung benachrichtigt. Um am Goldenen Fressnapf teilnehmen zu können, muss der/die vorgeschlagene Bewerber:in das unter goldener-fressnapf.de veröffentlichte Online-Formular ausfüllen, abschicken und über das hierfür vorgesehene Feld im Online-Formular Bilder von sich und seinem Engagement hochladen, welche auf der Website und in den Social Media Kanälen von Fressnapf eingebunden werden dürfen. Die durch die Fressnapf-Community vorgeschlagenen und für den Goldenen Fressnapf nominierten und nach einer Vorprüfung freigegebenen Bewerber:innen, werden auf der Website von Fressnapf mithilfe des eingereichten Bildmaterials vorgestellt.
6. Über die Gewinner:innen des Goldenen Fressnapfs entscheidet ein Online-Voting, das auf der Website unter goldener-fressnapf.de stattfindet. Die Vorstellung der Teilnehmer:innen des Online-Votings erfolgt ebenfalls mithilfe der vom Bewerber:in angegebenen Daten und Informationen und des eingereichten Bild- bzw. Videomaterials auf der zuvor genannten Website und den Social Media Kanälen.
7. Die Bewerber:innen räumen Fressnapf ein einfaches, nicht ausschließliches, inhaltlich, zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht von Bilddateien während der Kampagne ein. Die Nutzungsrechteinräumung umfasst das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht, das Ausstellungsrecht, das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht, das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, das Senderecht, das Recht zur Wiedergabe auf Bild- und Tonträgern und das Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung. Insbesondere, jedoch nicht abschließend, umfasst die Nutzungsrechteinräumung damit folgende Rechte und Nutzungen in/auf nachfolgenden Werbemitteln und/oder Medien und/oder Plattformen:
7.1 In digitalen und/oder elektronischen Medien aller Art, einschließlich aller elektronischen Medien im Internet, in Online Shops, in Banner Ads, Skyscraper, Popups, zu Zwecken des viralen Marketings, in sozialen Netzwerken und sonstigen sozialen Medien (insbesondere, aber nicht abschließend in Facebook, YouTube, Twitter, Google+, Xing, Instagram, Pinterest, Snapchat, etc.), in nicht-linearen und/oder On-Demand-Diensten, in Diensten und Anwendungen für mobile Endgeräte (wie z.B. SMS, MMS, Apps, Whatsapp).
7.2 In Printmedien aller Art unabhängig von der Erscheinungsform und Erscheinungshäufigkeit, insbesondere in Zeitungen, Zeitschriften, Anzeigen, Annoncen,
7.3 Beilagen, Sonderveröffentlichungen, Pressemitteilungen, Broschüren, Prospekten, Katalogen, Büchern, Geschäftsbriefen, Informationen an Geschäftspartner, Mailings, Plakaten, Flyern, Aufstellern, Bannern, Roll-Ups.
7.4 In der Point of Sale Werbung.
7.5 Die Rechteinräumung umfasst des Weiteren auch solche Nutzungsarten, die erst in Zukunft bekanntwerden.
8. Dotiert ist der Goldene Fressnapf mit insgesamt 15.000 Euro, die wie folgt auf die drei Gewinner:innen aufgeteilt werden: der 1. Platz erhält 7.000 Euro, 2. Platz erhält 5.000 Euro und der 3. Platz erhält 3.000 Euro. Das Preisgeld kann ausschließlich an eine gemeinnützige Organisationen ausgezahlt werden (siehe Ziffer 4).
9. Sämtliche Gewinner:innen werden per E-Mail benachrichtigt und anschließend auf goldener-fressnapf.de sowie im Fressnapf-Magazin, im Fressnapf-Newsletter, unter fressnapf.de, im digitalen Handzettel, in der internen Kommunikation (Fressnapp) und/oder in den Social Media Kanälen von Fressnapf insbesondere auf Facebook, Instagram, LinkedIn, TikTok, whatsapp und YouTube bekannt gegeben. Zusätzlich werden die Gewinner:innen über Multiplikatoren, wie Petfluencer:innen, Influencer:innen und prominente Unterstützer, kommuniziert.
10. Fressnapf behält sich vor, Teilnehmer:innen während des gesamten Aktionszeitraums von der Teilnahme auszuschließen, wenn diese die Teilnahmebedingungen nicht erfüllen und/oder aus anderen wichtigen Gründen für eine Teilnahme nicht geeignet sind. Dies gilt auch dann, wenn ein Bewerber:innen bereits unter goldener-fressnapf.de veröffentlicht ist oder sich in einem Auswahlverfahren befindet und sich nachträglich herausstellt, dass ein Ausschließungsgrund vorliegt. Ein Ausschließungsgrund liegt auch dann vor, wenn der begründete Verdacht von Manipulationen des Online-Votings besteht. Fressnapf behält sich vor, bereits ausgezahlte Gewinnprämien zurückzufordern, wenn sich nachträglich ein Ausschließungsgrund ergibt.
11. Die Bewerber:innen haben dafür Sorge zu tragen, dass ihr Engagement/Projekt mit geltendem Recht übereinstimmt und keine Rechte Dritter verletzen. Sie stehen ferner dafür ein, dass von ihnen veröffentlichtes sowie Fressnapf zur Veröffentlichung zur Verfügung gestelltes Text-, Foto- und Bewegtbildmaterial keine Rechte Dritter verletzt und erforderliche Zustimmungen insbesondere der Urheber des Materials sowie von abgebildeten Personen nachweisbar vorliegen.
Wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die vorstehenden Kriterien nicht erfüllt sind oder wenn Beanstandungen Dritter erfolgen, behält sich Fressnapf vor, die Präsentation eines Bewerbers bzw. einer Bewerberin ganz oder teilweise zu sperren oder zu löschen, den oder die Bewerber:in ggf. von der Teilnahme auszuschließen und den Teilnehmer ggf. in Regress zu nehmen.
12. Eine Übertragung oder Auszahlung der Gewinne an Dritte ist nicht möglich.
13. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.